Land- und Forstwirtschaft

Landwirtschaftliches Vernetzungsprojekt nach ÖQV

Durch die stete Intensivierung der Landwirtschaft sind natürliche, landschaftsprägende Elemente wie Hecken, Feuchtgebiete, Obstgärten und Brachflächen auf Kosten der Nahrungsmittelproduktion verschwunden. Das hat zu einem starken Rückgang der heimischen Vielfalt von Tier und Pflanzenarten geführt. 

Zur Erhaltung und Förderung dieser Arten hat der Bund 1998 die Direktzahlungsverordnung und im 2001 die Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) eingeführt. Demnach soll jeder Landwirt 7% seiner Betriebsfläche als ökologische Ausgleichsfläche ausscheiden.
Landwirte, die sich am Projekt beteiligen, erhalten für ihre ökologischen Beiträge Ausgleichszahlungen. Für vernetzte und für qualitativ besonders wertvolle Flächen werden die Beiträge erhöht.
 

PROJEKTZIELE

Mit dem Vernetzungsprojekt nach ÖQV soll die regionale Artenvielfalt mit folgenden Massnahmen erhalten und gefördert werden.

Quantitative Massnahmen:

Der Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen soll von 9,7 % auf 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche erhöht werden.

Qualitative Massnahmen:

Die biologische Qualität von ökologischen Ausgleichsflächen soll verbessert werden, um den einheimischen Tierarten bessere Lebensraumstrukturen zu bieten.
Mit einer Auswahl an Ziel- und Leitarten will man im Projektgebiet die Artenvielfalt und Lebensraumqualität erhalten und fördern.

Zielart:

Gefährdete Tierarten, für deren Erhaltung das Projektgebiet eine besondere Verantwortung trägt. Das Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung der Art selbst (Artenschutz).

Leitart:

Charakteristische Tierarten eines bestimmten Landschaftstyps. Das Schutz- und Entwicklungsziel umfasst die Landschaft als Lebensraum dieser Arten (Lebensraumschutz)

Beschreibung der ökologischen Ausgleichsflächen:


Extensiv genutzte Wiesen:Wiese ohne Düngerzufuhr und stark eingeschränkter Anwendung von Pflanzenschutzmittel, erster Schnitt frühestens am 15. Juni.
Extensiv genutzte Weide:Weide ohne Düngerzufuhr (ausser durch Weidetiere) eingeschränkte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Wenig intensiv genutzte Wiese:Düngung nur mit Mist oder Kompost erlaubt, erster Schnitt frühestens am 15. Juni
Streuefläche:Vegetation auf Feuchtstandort. Keine Düngung und keine Pflanzenschutzmittel, erster Schnitt frühestens am 1. September
Bunt-und Rotationsbrache:Mehrjährige Wildblumenmischung auf Ackerland, keine Düngung und keine Pflanzenschutzmittel, Schnitt nur bei Verunkrautung erlaubt
Hochstamm Feldobstbäume: 
Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume mit minimaler Stammhöhe von 1,2m
Hecken-, Feld-, Ufergehölze:Keine Düngung, Krautsaum entlang der Hecken muss mindestens 3m breit sein.

 
Für unsere Gemeinde zuständige Personen:

Erhebungsstellenleiter
(ehemals Ackerbaustellen-
leiter)
Marthaler Simon, Landwirt, Neuhof 1, 3205 Gümmenen
Telefon 031/751 05 00

Projektmitarbeiter
Tröndle Pius, Dorfstr.22, 3206 Gammen
Telefon 031/747 84 00

Gemeinderat
Ressort Landwirtschaft:
Oppliger Karin, Wallenbuchstrasse 2, 3206 Gammen
Telefon 031/747 55 43

Volkswirtschaftsdirektion
des Kantons Bern: vol.be.ch

Problemunkräuter


AMBROSIA > melde- und bekämpfungspflichtig

Seit ein paar Jahren breitet sich die Problempflanze AMBROSIA in der Schweiz aus. Der Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. Bei weiterer Verbreitung besteht eine grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Seit 1. Juli 2006 müssen Standorte dieser Pflanze gemeldet und die Pflanzen vernichtet werden.

Bilder und ausführliche Informationen: Ambrosia.ch

Ansprechperson für Ambrosia in unserer Gemeinde ist:
Mafred Helfer
Oberdorfstrasse 25
3206 Biberen
Telefon: 079 398 35 61

JAKOBSKREUZKRAUT und ACKERKRATZDISTEL

Ebenso im Vormarsch wie die Ambrosia sind das JAKOBSKREUZKRAUT (giftig für alle Wiederkäuer) und die ACKERKRATZDISTEL. Die kant. Fachstelle für Pflanzenschutz ruft deshalb dazu auf, auch sie konsequent zu bekämpfen: Pflanzen bei Blühbeginn mähen oder köpfen und NICHT liegen lassen, um die Absamung und somit Ausdehnung zu verhindern.

Bilder und ausführliche Informationen: Fachstelle für Pflanzenschutz

Feuerbrand

Feuerbrand ist hochgefährlich

Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Sie bedroht und befällt vor allem Apfel-, Birnen- und Quittenbäume, aber auch verschiedene Zier- und Wildgehölze wie Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn. Man bezeichnet diese Pflanzen auch als sogenannte "Wirtspflanzen".

Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name "Feuerbrand"). Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Insekten und Vögel übertragen, die Bakterien werden so sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben.
Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht.

Die regelmässige Kontrolle und frühzeitige Erkennung ist sehr wichtig, denn es gibt kaum wirksame Bekämpfungsmittel. Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort dem Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde. Er wird die nötigen Massnahmen ergreifen.

Bilder und ausführliche Informationen: 
Feuerbrand Kanton Bern
Feuerbrand


Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde:
Manfred Helfer
Oberdorfstrasse 25
3206 Biberen
Telefon: 079 398 35 61

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