Grundbuch

Bauen und Umwelt
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Das Grundbuch gibt unter anderem Auskunft darüber, wer der Eigentümer einer Grundstücks ist, ob noch andere Personen Rechte am Grundstück besitzen (Beispielsweise Mitnutzung von Wegen und Zufahren) und ob das Grundstück mit Pfandrechten belegt ist. Die Daten des Grundbuches sind einsehbar. Wer ein Interesse nachweisen kann, erhält beim zuständigen Grundbuchamt auch die detaillierten Informationen. Als zukünftiger Grundstückbesitzer sollten Sie über alle Einträge im Grundbuch informiert sein.

https://www.ch.ch/de/infos-bauland-grundstuck/
Amtliche Vermessung, Grundbuchpläne - Auszüge bestellen, Zonenplan - einsehen
Grundbuchamt Bern-Mittelland

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach

031 751 01 04

E-Mail schreiben

 (gemeindeverwaltung@ferenbalm.ch)

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Donnerstag

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