Benützungsgesuch für Räume und Anlagen der Einwohnergemeinde Ferenbalm

Das Gesuch ist 30 Tagen im Voraus bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

 
 

Verantwortliche Person

 
 

Gewünschter Raum

 
 

Angaben Anlass

Zeit Anlass

 
 

Wann möchten Sie die Einrichtungsarbeiten ausführen?

 
 

Wann sind die Aufräumarbeiten durch Sie abgeschlossen?

Siehe Allgemeine Bedingungen zur Benützung.

Besucher

Bei Grossanlässen, Benützung von öffentlichen Strassen und dgl. Ist dem Gesuch ein detailliertes Verkehrs- & Parkplatzkonzept beizulegen.

 
 

Ausstattung

Keine Lieferung möglich.

 
 

Sonstiges

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