Feuerwehrersatzabgabe

Feuerwehrersatzabgabe

Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 19. und 50. Altersjahr mit Ausnahme der Quellensteuerpflichtigen sind feuerwehrdienstpflichtig. Wer nicht aktiven Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 15.3% der Einfachen Steuer, aber maximal Fr. 450.--. Der Feuerwehrdienstpflicht unterstellte, in ungetrennter Ehe lebende Ehepaare sowie bei eingetragenen Partnerschaften, deren Partner beide wehrdienstpflichtig sind, jedoch keinen Feuerwehrdienst leisten, bezahlen gemeinsam eine Ersatzabgabe. Diese wird auf dem gemeinsamen steuerbaren Einkommen und Vermögen berechnet. Wenn ein Ehepartner aus der Feuerwehrdienstpflicht entlassen oder befreit ist, bezahlen Ehepaare die Ersatzabgabe auf der Hälfte der gemeinsamen Einfachen Steuer. Die Abgabe wird von der Kantonalen Steuerverwaltung in Rechnung gestellt.

Von der Ersatzabgabe befreit sind:

  1. Ehegatten von Feuerwehrdienstangehörigen
  2. auf Gesuch hin Personen, die eine volle Invalidenrente beziehen
  3. auf Gesuch hin Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein oder hauptverantwortlich zu betreuen haben
Aufgabenübertragungsreglement Feuerwehr Regio Laupen
Reglement öffentliche Sicherheit Laupen
Feuerwehr Regio Laupen, Finanzverwaltung
Feuerwehr

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