Amtliche Bewertung

Amtliche Bewertung

Die amtlichen Werte werden von kantonalen Schätzern aufgrund der landwirtschaftlichen bzw. nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen festgesetzt. Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks (Steuererklärung Formular 7). Daraus errechnet sich auch der Eigenmietwert einer selbstbewohnten Liegenschaft, der in der Steuererklärung als Einkommen (Formular 7) deklariert werden muss.

Im weiteren dient der amtliche Wert zur Berechnung der Liegenschaftssteuer (1,0 ‰ vom amtlichen Wert).

Allen Eigentümerinnen und Eigentümern wird bei allfälligen Änderungen oder bei Erwerb einer Liegenschaft der amtliche Wert resp. der Eigenmietwert schriftlich eröffnet. Für jedes Grundstück besteht ein Protokoll, in dem alle Angaben der amtlichen Bewertung enthalten sind. Sie können Ihr Protokoll bei uns einsehen oder eine Kopie bestellen.

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