Hunde - Mutationen

Hunde - Mutationen

Meldung an die Gemeinde

Sämtliche Mutationen müssen unverzüglich der Gemeinde gemeldet werden. Bei Neuanmeldungen ist der Ausweis des Hundes mitzubringen. Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben.

Kennzeichnung und Registrierung

Alle Hunde müssen gechipt und bei der dafür vorgesehenen AMICUS-Datenbank registriert werden. Hundehalter(innen) sind verpflichtet, ihre Adressänderungen, jede Umplatzierung eines Hundes, Kauf oder Verkauf und auch den Tod eines Hundes unverzüglich in der AMICUS-Datenbank selber zu aktualisieren. Bei Halterwechsel ist der bisherige Hundehalter verpflichtet, den Hund auf den neuen Halter in der AMICUS-Datenbank zu überschreiben.

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Tiere

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach

031 751 01 04

E-Mail schreiben

 (gemeindeverwaltung@ferenbalm.ch)

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag

08.00 - 11. 30

14:00 - 17:00

Donnerstag

08.00 - 11. 30

14:00 - 18:00




 

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