Hundesteuer bezahlen

Hundesteuer bezahlen

Grundsatz

Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert (Chip oder Tätowierung) und in der entsprechenden Datenbank (AMICUS) registriert sein. Die Gemeinde Ferenbalm gibt keine Hundemarken mehr ab.

Taxpflichtig sind alle Hunde, die jeweils am 1. August mehr als 6 Monate alt sind. Die Hundetaxe beträgt Fr. 60.-- für das erste Tier und Fr. 120.-- je weiteres Tier pro Haushaltung. Der Betrag wird nach dem Stichtag in Rechnung gestellt.

Mutationen

Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

 

 

Finanzverwaltung
Tiere

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach

031 751 01 04

E-Mail schreiben

 (gemeindeverwaltung@ferenbalm.ch)

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag

08.00 - 11. 30

14:00 - 17:00

Donnerstag

08.00 - 11. 30

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