Prämienverbilligung KK

Prämienverbilligung KK

Zuständig für Auskunftserteilung und Gesuche:

Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen 

Tel.     0844 800 884
Fax     031 633 77 01
E-Mail     asvs.pvo@jgk.be.ch

In der Regel wird der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund der Steuerveranlagung automatisch berechnet und den Anspruchsberechtigten mitgeteilt. Es gibt aber Ausnahmen. Bei obiger Stelle erhalten Sie Auskunft und Antragsformulare.

Amt für Sozialversicherungen
AHV-Zweigstelle

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