Beglaubigung/Bestätigung von Unterschriften

Beglaubigung/Bestätigung von Unterschriften

Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen werden im Kanton Bern durch jede Notarin/jeden Notar vorgenommen (gemäss Art. 62 Notariatsverordnung). Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Gemeinden im Kanton Bern keine Beglaubigungen/Bestätigungen von Unterschriften vornehmen.  

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