Geringfügige Änderung der ZPP Nr. 1 „Kleingümmenen“

01.12.2025

Geringfügige Änderung der ZPP Nr. 1 „Kleingümmenen“ Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Ferenbalm hat am 24. November 2025 beschlossen, Art. 55 des Baureglements betreffend die ZPP Nr. 1 „Kleingümmenen“ im Verfahren nach Art. 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Art. 122 Abs. 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website der Gemeinde (während der Öffnungszeiten) und im Internet unter www.ferenbalm.ch eingesehen werden.

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