Überbauungsordnung Nr. 4 "Mühle Biberen"

17.12.2025

Gemeinde Ferenbalm Öffentliche Bekanntmachung Überbauungsordnung Nr. 4 «Mühle Biberen» Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Ferenbalm am 28. November 2022 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 4 «Mühle Biberen» inkl. die vom Gemeinderat Ferenbalm am 19. September 2024 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 4 «Mühle Biberen» und des Zonenplans in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 25. Februar 2025 genehmigt. Gemäss Verfügung vom 28. Oktober 2025 der Direktion für Inneres und Justiz, Rechtsamt, wurde die Beschwerde gegen die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 25. Februar 2025 zurückgezogen. Das Beschwerdeverfahren wurde deshalb als erledigt abgeschrieben.

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Ferenbalm, den 14. Dezember 2025
Der Gemeinderat



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