Werte Besucherin, werte Besucher
Willkommen auf unserer Homepage von Ferenbalm. Hier finden Sie viele nützliche Information über die Gemeinde, Verwaltung und Behörden. Sie können jederzeit den Onlineschalter nutzen, Reglemente einsehen und vieles mehr.
Finden Sie das Gewünschte nicht, zögern Sie nicht, uns elektronisch zu kontaktieren. Während den Schalteröffnungszeiten stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf unserer Website und freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen.
Ihre Gemeinde Ferenbalm
Ordentliche Versammlung der EINWOHNERGEMEINDE FERENBALM
Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr, Landgasthof Biberenbad, Biberen
Traktanden
1. Rechnung 2023; Genehmigung
2. Teiländerung OgR; Kompetenz Baubewilligungen auf Stufe Bau-verwaltung
3. Verschiedenes
Für nähere Informationen zu den Traktanden Nr. 1 und 2 wird auf das nächste Mitteilungsblatt des Ge-meinderates verwiesen, das Mitte Mai 2024 allen Haushaltungen zugestellt wird. Die detaillierten Unterlagen liegen zudem ab dem 1. Mai 2024 bei der Gemeindever-waltung öffentlich auf und können auf der Webseite www.ferenbalm.ch , unter Aktuelles, eingesehen werden.
Gegen Beschlüsse der Gemeinde-versammlung kann innert 30 Tagen seit der Versammlung beim Re-gierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermund-igen, schriftlich und begründet Be-schwerde geführt werden.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stim-mberechtigten Personen freundlich eingeladen.
Ferenbalm, 5. April 2024
Der Gemeinderat
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, wird das Erdbestattungsgrabfeld unterhalb der Kirche aufgehoben. Dies betrifft die Gräber der Jahre 1994 - 1998. Angehörige oder die für den Grabunterhalt Beauftragten werden gebeten, beanspruchte Grabmäler und Pflanzen bis am Freitag, 17. Mai 2024 abzuholen. Nach desem Datum werden Pflanzen und Grabmäler durch den beauftragten Friedhofsgärtner abgeräumt und entsorgt.
Südöstlich des Rastplatzes Wileroltigen wird ein Transitplatz für Fahrende erstellt. Der Baubeginn ist witterungsabhängig und kann nur bei abgetrockneten Böden erfolgen. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am Montag, 08. April 2024 und dauern bis Ende Jahr. Die Baustellenerschliessung erfolgt über die Ferenbalmstrasse. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird die Geschwindigkeit im Einfahrtsbereich reduziert.
Bis am 15. März läuft die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2023. Der 15. Mai gilt für selbständig Erwerbstätige, Landwirtinnen und Landwirte sowie für steuerpflichtige Personen, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfachen Gesellschaft beteiligt sind.
Wollen Sie die Einreichefrist verlängern? Hier gelangen Sie zur Seite der Fristenverlängerungen:
Auf den 1. Februar 2024 wird das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
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