Werte Besucherin, werte Besucher
Willkommen auf unserer Homepage von Ferenbalm. Hier finden Sie viele nützliche Information über die Gemeinde, Verwaltung und Behörden. Sie können jederzeit den Onlineschalter nutzen, Reglemente einsehen und vieles mehr.
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Ihre Gemeinde Ferenbalm
Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu redu-zieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
• Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudeka-tegorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.
• Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann ange-rechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zu-dem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Chlorothalonil und Pestizide im Trinkwasser; Untersuchungsbericht Trinkwasser
Informationen über das Trinkwasser siehe unter www.wagrom.ch
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
Montag | 08.00 - 11. 30 | 14:00 - 17:00 |
Dienstag | 08.00 - 11. 30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 - 11. 30 | 14:00 - 18:00 |
Freitag | 08.00 - 11. 30 |
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