Werte Besucherin, werte Besucher
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Ihre Gemeinde Ferenbalm
Öffentliche Mitwirkungsauflage Änderung "Vogelbuch": Zonenplan und Baureglement
Der Gemeinderat Ferenbalm bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung "Vogelbuch", bestehend aus Änderung Zonenplan: Erweiterung ZöN B "Schulanlage" und Änderung Baureglement: Art. 57 ZöN B "Schulanlage, zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Änderung "Vogelbuch" liegt vom 17. April 2025 bis und mit 16. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung Ferenbalm auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Ferenbalm zu richten.
Ferenbalm, den 17. April 2025
Der Gemeinderat
Wichtigste Änderungen ab 01.01.2025
AHV21
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
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