Reklamenwesen
Wenn Sie eine Reklame aufstellen oder montieren wollen, benötigen Sie eine Reklamebewilligung, eventuell verbunden mit einer Baubewilligung. Davon ausgenommen sind bewilligungsfreie Reklamen (Art. 95 ff der eidg. Signalisationsverordnung und Art. 5 der kant. Verordnung über Aussen- und Strassenreklame).
Erkundigen Sie sich bei der Bauverwaltung oder der Gemeindeverwaltung.