Durch die stete Intensivierung der Landwirtschaft sind natürliche, landschaftsprägende Elemente wie Hecken, Feuchtgebiete, Obstgärten und Brachflächen auf Kosten der Nahrungsmittelproduktion verschwunden. Das hat zu einem starken Rückgang der heimischen Vielfalt von Tier und Pflanzenarten geführt. |
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Zur Erhaltung und Förderung dieser Arten hat der Bund 1998 die Direktzahlungsverordnung und im 2001 die Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) eingeführt. Demnach soll jeder Landwirt 7% seiner Betriebsfläche als ökologische Ausgleichsfläche ausscheiden. Landwirte, die sich am Projekt beteiligen, erhalten für ihre ökologischen Beiträge Ausgleichszahlungen. Für vernetzte und für qualitativ besonders wertvolle Flächen werden die Beiträge erhöht.
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PROJEKTZIELE
Mit dem Vernetzungsprojekt nach ÖQV soll die regionale Artenvielfalt mit folgenden Massnahmen erhalten und gefördert werden.
Quantitative Massnahmen: Der Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen soll von 9,7 % auf 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche erhöht werden.
Qualitative Massnahmen: Die biologische Qualität von ökologischen Ausgleichsflächen soll verbessert werden, um den einheimischen Tierarten bessere Lebensraumstrukturen zu bieten.
Mit einer Auswahl an Ziel- und Leitarten will man im Projektgebiet die Artenvielfalt und Lebensraumqualität erhalten und fördern.
Zielart: Gefährdete Tierarten, für deren Erhaltung das Projektgebiet eine besondere Verantwortung trägt. Das Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung der Art selbst (Artenschutz)
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Feldlerche
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Laubfrosch
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Zauneidechse
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Neuntöter
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Grünspecht
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Wespenspinne
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Kleiner Fuchs
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Feldgrille
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Prachtlibelle
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Leitart: Charakteristische Tierarten eines bestimmten Landschaftstyps. Das Schutz- und Entwicklungsziel umfasst die Landschaft als Lebensraum dieser Arten (Lebensraumschutz)
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Altgrasstreifen einer intensiv genutzten Wiese
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Artenreiche Hecke
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Buntbrache
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Beschreibung der ökologischen Ausgleichsflächen:
| Extensiv genutzte Wiesen: |
Wiese ohne Düngerzufuhr und stark eingeschränkter Anwendung von Pflanzenschutzmittel, erster Schnitt frühestens am 15. Juni. |
| Extensiv genutzte Weide: |
Weide ohne Düngerzufuhr (ausser durch Weidetiere) eingeschränkte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln |
| Wenig intensiv genutzte Wiese: |
Düngung nur mit Mist oder Kompost erlaubt, erster Schnitt frühestens am 15. Juni |
| Streuefläche: |
Vegetation auf Feuchtstandort. Keine Düngung und keine Pflanzenschutzmittel, erster Schnitt frühestens am 1. September |
| Bunt-und Rotationsbrache: |
Mehrjährige Wildblumenmischung auf Ackerland, keine Düngung und keine Pflanzenschutzmittel, Schnitt nur bei Verunkrautung erlaubt |
Hochstamm Feldobstbäume:
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Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume mit minimaler Stammhöhe von 1,2m |
| Hecken-, Feld-, Ufergehölze: |
Keine Düngung, Krautsaum entlang der Hecken muss mindestens 3m breit sein. |
Für unsere Gemeinde zuständige Personen:
| Ackerbaustellenleiter |
Herren Ernst, Landwirt, Dorfstr.17, 3206 Gammen Telefon 031/747 72 15
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| Projektmitarbeiter |
Tröndle Pius, Dorfstr.22, 3206 Gammen Telefon 031/747 84 00
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Gemeinderat Ressort Landwirtschaft:
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Jungi Jürg, Vogelsangstr.60, 3206 Rizenbach Telefon 031/751 22 00
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Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern:
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http://www.vol.be.ch |