Sie haben sich entschlossen, ein Bauvorhaben zu realisieren. Die Bauverwaltung und die Bau- und Wegkommission möchten mit einer raschen und unkomplizierten Behandlung Ihres Gesuches zum guten Gelingen beitragen:
Die Basis für eine rasche Behandlung sind in jedem Fall vollständige und korrekt erstellte Baugesuchsakten. Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen die Arbeit erleichtern. Wenn Sie Fragen bezüglich Beschaffung und Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen haben oder nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist, fragen Sie vorgängig an.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Baugesuch Formular 1.0 (mindestens 3fach), unterschrieben
- Ausnahmegesuche für Abweichungen von der Baugesetzgebung, mit Begründung (3fach), unterschrieben
- Beilagen/Nebengesuche zum Baubewilligungsgesuch, je nach Vorhaben, gemäss Formular 1.0, unterschrieben
- Pläne, (mindestens 3fach, zu jedem Nebengesuch 1 weiterer Satz) unterschrieben
Situationsplan 1:500 oder 1:1000 mit eingetragenem und vermasstem Bauvorhaben, unterschrieben
Projektpläne entsprechend dem Bauvorhaben (Grundriss, Schnitte, Ansichten) 1:100 oder 1:50, vermasst, mit Angabe der Zweckbestimmung, unterschrieben - Je nach Baugesuch weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie:
1. Grundsätzliches
Sämtliche Formulare und Pläne müssen datiert und unterschrieben sein.
2. Baugesuch Formular 1.0
Bitte unbedingt darauf achten, dass dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Sie vermeiden damit Umtriebe.
3. Weitere Unterlagen
In den meisten Fällen betrifft dies die Zustimmung der Nachbarn (wenn keine Publikation erfolgt) oder ein Näherbaurecht. Wenn Sie das Gesuch bereits mit den nötigen Unterschriften auf Projekt- und Situationsplänen versehen einreichen, beschleunigen Sie das Verfahren wesentlich.
Text-Muster Zustimmung Näherbaurecht Grenzanbaurecht (pdf)
4. Pläne
4.1 Situationsplan
Der Situationsplan ist ein Auszug aus dem Grundbuchplan. Er wird in der Regel im Massstab 1:500 oder 1:1000 erstellt.
Je nach Bauvorhaben ist er beim Nachführungsgeometer oder bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen.
Das Vorhaben ist vermasst einzuzeichnen (Hauptmasse der Neubauten sowie Grenz- und Gebäudeabstände).
Neubauten mit roter Farbe
Abbruch mit gelber Farbe
4.2 Projektpläne
Die Projektpläne sind im Massstab 1:100 oder 1:50 beizulegen. Je nach Bauvorhaben sind mindestens folgende Pläne erforderlich:
Grundriss
Zweckbestimmung der Räume
Vermassung, inkl. Boden- und Fensterfläche
Schnitt
Geschosshöhen
Raumhöhen
Stärke der Isolation
Ansicht
Fassaden mit Eintragung der Gebäudehöhen
Auch hier gilt:
Neubauten mit roter Farbe
Abbruch mit gelber Farbe
Gewachsenes Terrain: mit unterbrochener Linie
Projektiertes Terrain: mit ausgezogener Linie
Bei kleineren Bauvorhaben können evtl. auch Prospekte mit Ansichten und/oder Schnitten beigebracht werden.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des kant. Baubewilligungsdekretes.