Zuständige Stelle
Steuerbüro Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
finanzverwaltung@ferenbalm.ch
Tel. 031 751 15 42
Fax 031 751 39 17
Grundsatz
Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert (Chip oder Tätowierung) und in der Datenbank ANIS registriert sein. Zur einfacheren Identifizierung gibt die Gemeinde Ferenbalm weiterhin zusätzlich die Hundemarken ab.
Taxpflichtig sind alle Hunde, die jeweils am 1. August mehr als 3 Monate alt sind. Die Hundetaxe beträgt Fr. 40.-- für das erste Tier und Fr. 60.-- je weiteres Tier pro Haushaltung. Der Betrag wird nach dem Stichtag mit Beilage der Hundemarken in Rechnung gestellt.
Mutationen
Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.