Zuständige Stelle
Steuerbüro Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
finanzverwaltung@ferenbalm.ch
Tel. 031 751 15 42
Fax 031 751 39 17
Grundsatz
Die amtlichen Werte werden von kantonalen Schätzern aufgrund der landwirtschaftlichen bzw. nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen festgesetzt. Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks (Steuererklärung Formular 7). Daraus errechnet sich auch der Eigenmietwert einer selbstbewohnten Liegenschaft, der in der Steuererklärung als Einkommen (Formular 7) deklariert werden muss.
Im weiteren dient der amtliche Wert zur Berechnung der Liegenschaftssteuer (1,0 ‰ vom amtlichen Wert).
Unterlagen
Allen Eigentümerinnen und Eigentümern wird bei allfälligen Änderungen oder bei Erwerb einer Liegenschaft der amtliche Wert resp. der Eigenmietwert schriftlich eröffnet. Für jedes Grundstück besteht ein Protokoll, in dem alle Angaben der amtlichen Bewertung enthalten sind. Sie können Ihr Protokoll bei uns einsehen oder eine Kopie bestellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.sv.fin.be.ch.