Zuständige Stelle:
Einwohner- und Fremdenkontrolle Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
031 751 01 04
Zuzug in die Gemeinde
Schweizerbürger/innen haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) persönlich anzumelden. Mitzubringen sind:
- Ausweis mit Foto (IDK, Pass, Führerausweis)
- Heimatschein (oder Heimatausweis für Wochenaufenthalter/innen)
- Familienbüchlein (für Verheiratete und Geschiedene in Begleitung minderjähriger Kinder)
Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 14 Tagen (Neueinreisende aber auf jeden Fall vor Arbeitsaufnahme) bei der Fremdenkontrolle (Gemeindeverwaltung) persönlich anzumelden. Mitzubringen sind:
- Gültiger Pass oder Reiseausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- Allfällig vorhandene Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Für neu Einreisende 1 Passfoto
Umzug innerhalb der Gemeinde
Jede Adressänderung innerhalb der Gemeinde und auch ein blosser Wohnungswechsel im selben Gebäude sind der Einwohner- und Fremdenkontrolle innerhalb von 14 Tagen persönlich oder telefonisch zu melden.
Wegzug aus der Gemeinde
Jedermann, der aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle abzumelden. Mitzubringen sind:
• Niederlassungsausweis (von Schweizerbürger/innen)
• Ausländerausweis (von Ausländer/innen)
Geburt
Die Einwohner- und Fremdenkontrolle erhält die Geburtsmeldung immer durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Bei Schweizerbürgern stellt sie den Eltern anschliessend automatisch neue Niederlassungsausweise zu. Bei ausländischen Staatsangehörigen bestellt sie beim MIDI einen Ausländerausweis für das Kind und stellt diesen den Eltern zu.
Anerkennung
Erwartet ein unverheiratetes Paar ein Kind, so hat der Vater das Kind beim Zivilstandsamt zu anerkennen, und zwar wenn möglich bereits vor der Geburt.
Auskunft:
Zivilstandskreis Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
Tel. 031 635 42 00
Fax 031 635 42 01
Mail: za.mittelland@pom.be.ch
Oder Online-Schalter Amt für Migration und Personenstand
Eheschliessung
Für die Vorbereitung einer Ziviltrauung wenden Sie sich an den Zivilstandskreis Bern-Mittelland (Adresse siehe oben). Nach der Trauung erfolgt automatisch eine Meldung an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes. Durch die Heirat werden die hinterlegten Heimatscheine ungültig und müssen ersetzt werden. Die Einwohnerkontrolle wird sich deswegen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Scheidung
Eine Ehe wird vor dem Gericht geschieden. Dieses erlässt automatisch eine Meldung an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes. Durch die Heirat werden die deponierten Heimatscheine ungültig und müssen ersetzt werden. Die Einwohnerkontrolle wird sich deswegen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Todesfall
Auch im Todesfall erfolgt eine automatische Meldung an die Einwohnerkontrolle. Unter Kirche und Friedhof finden Sie eine kleine Hilfe, was sonst alles zu erledigen ist.