11.12.2025
Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025
Gemäss Art. 61 des Organisationsreglementes (OgR) liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 in der Zeit vom 15. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 öffentlich auf. Das Protokoll kann während der öffentlichen Auflage auch auf www.ferenbalm.ch unter Politik/Gemeindeversammlung eingesehen werden.
Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Ferenbalm, 3206 Rizenbach, zu richten, welcher anschliessend über allfällige Einsprachen entscheidet und das Protokoll genehmigt.
Die Gemeindeschreiberin a.i.
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
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