Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung ZPP Nr. 1

08.10.2025

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung ZPP Nr. 1 „ Kleingümmenen“ nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat Ferenbalm bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Die ZPP Nr. 1 „Kleingümmenen“ ist bereits einmal vom 5. Mai 2022 bis 3. Juni 2022 öffentlich aufgelegen. Bei der 2. öffentlichen Auflage handelt es sich um eine geringfügige Änderung (Wildhecke) der Zone mit Planungspflicht Nr. 1. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. Oktober 2025 bis 10. November 2025, in der Gemeindeverwaltung Ferenbalm öffentlich auf. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website der Gemeinde www.ferenbalm.ch eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Ferenbalm schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.


Gemeinde Ferenbalm, 6. Oktober 2025

DER GEMEINDERAT
GEMEINDE FERENBALM
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Publikation im Amtsanzeiger vom 8. und 15. Oktober 2025


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