Werte Besucherin, werte Besucher
Willkommen auf unserer Homepage von Ferenbalm. Hier finden Sie viele nützliche Information über die Gemeinde, Verwaltung und Behörden. Sie können jederzeit den Onlineschalter nutzen, Reglemente einsehen und vieles mehr.
Finden Sie das Gewünschte nicht, zögern Sie nicht, uns elektronisch zu kontaktieren. Während den Schalteröffnungszeiten stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf unserer Website und freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen.
Ihre Gemeinde Ferenbalm
Steuererklärung 2023
Bis am 15. März läuft die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2023. Der 15. Mai gilt für selbständig Erwerbstätige, Landwirtinnen und Landwirte sowie für steuerpflichtige Personen, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfachen Gesellschaft beteiligt sind.
Wollen Sie die Einreichefrist verlängern? Hier gelangen Sie zur Seite der Fristenverlängerungen:
Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer - Änderung per 01.02.2024
Auf den 1. Februar 2024 wird das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
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